Hilfen zur Erziehung
20261072 · Mitteilung der Verwaltung · 22.04.2026 · Jugendamt
▶ KI-Zusammenfassung
Bundesweiter Trend trifft auch Bochum
Die Kostenentwicklung ist kein lokales Phänomen. Bundesweit haben sich die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung seit 2010 verdoppelt. Von 2022 bis 2024 stiegen die Ausgaben deutschlandweit um 31 Prozent. In diesem Zeitraum verzeichnet die Stadt eine Kostensteigerung von 26,7 Prozent bei gleichzeitig rückläufigen Fallzahlen um 4,2 Prozent.
Besonders dynamisch entwickelt sich die ambulante Eingliederungshilfe. In Nordrhein-Westfalen stiegen die Fallzahlen seit 2008 um 364 Prozent. In der Stadt betrug die Steigerung zwischen 2022 und 2024 immerhin noch 7,2 Prozent. Die Kosten für diese Hilfen stiegen von 11,4 auf 16,2 Millionen Euro – ein Plus von 41,6 Prozent.
Schulbegleitung als größter Kostentreiber
Den größten Anteil an den Kosten der ambulanten Eingliederungshilfe hat die Schulbegleitung mit 85,7 Prozent im Jahr 2024. Diese wird seit 2020 in der Clearing- und Diagnostikstelle des Familienpädagogischen Zentrums gemeinsam für SGB VIII und SGB IX bearbeitet.
Umfassende Steuerungsmechanismen etabliert
Das Jugendamt hat zwei zentrale Steuerungsinstrumente entwickelt: die Entgelt- und Vertragskommission (EVK) für die Verhandlung von Trägerentgelten und ein mehrstufiges Fallsteuerungsverfahren.
Die EVK ist für alle vertraglichen Vereinbarungen und Entgeltangelegenheiten zuständig. Ihre Kernaufgaben umfassen:
Prüfung und Festsetzung von Entgelten nach §§ 77 und 78b SGB VIII
Aushandeln von Entgelten mit freien Trägern und Leistungserbringern
Entwicklung von Qualitätsstandards für Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
Initiierung und Bewertung neuer Konzepte und Angebote
Durchführung vergaberechtlicher Verfahren
Trotz dieser Bemühungen stiegen die Trägerentgelte zwischen 2023 und 2025 um durchschnittlich 20 Prozent. Als Gründe nennt die Verwaltung Tarifanpassungen, inflationsbedingte Sachkostensteigerungen und veränderte Personalkostenschlüssel durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Mehrstufiges Genehmigungsverfahren
Bei der Fallsteuerung prüft das Jugendamt zunächst die vier Grundvoraussetzungen für Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII:
Eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet
Die Hilfe ist für die Entwicklung des Kindes geeignet
Die Hilfe ist notwendig
Der Personensorgeberechtigte ist einverstanden
Das Genehmigungsverfahren ist nach Kostenhöhe gestaffelt:
Bis 12.658 Euro monatlich: Genehmigung durch Sachgebietsleitung nach kollegialer Reflexion
12.658 bis 15.250 Euro monatlich: Fallkonferenz auf Abteilungsebene erforderlich
Über 15.250 Euro monatlich: Fallkonferenz auf Amtsleitungsebene
Maßnahmen nach § 19 SGB VIII und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung im Ausland nach § 35 SGB VIII erfordern grundsätzlich eine Fallkonferenz auf Amtsleitungsebene.
Strukturelle Probleme erfordern politische Lösungen
Die Verwaltung sieht das Problem in steigenden komplexen Bedarfslagen und überdurchschnittlich gestiegenen Entgelten. Kritisiert wird, dass die Kinder- und Jugendhilfe zunehmend als "Ausfallbürge für Schule, Gesundheit, Eingliederungshilfe, Grundsicherung und Arbeitsförderung" fungiert.
Gefordert wird eine Beteiligung des Bundes an den Kosten sowie ein jugend- und bildungspolitischer Finanzausgleichsmechanismus zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Am bewährten System der Subsidiarität zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe will die Verwaltung festhalten.