ÄA CDU zu TOP 6.2.2 - Neuausrichtung der Bodenpolitik und Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht (Vorlage20210247)
20212034 · Antrag · 22.06.2021 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Verkauf für Mehrfamilienhäuser weiterhin möglich
Die CDU-Fraktion schlägt vor, dass neue baureife Mehrfamilienhausgrundstücke für den öffentlich geförderten Wohnungsbau weiterhin verkauft oder im Wege des Erbbaurechts mit einer Laufzeit von 75 Jahren vergeben werden können. Diese Regelung soll auch für öffentlich geförderte Mietreihenhäuser gelten.
Befristetes Erbbaurecht für soziale Zwecke
Für Grundstücke mit gemeinnützigen, sozialen oder sportlichen Zwecken sowie für gemischte Nutzungen wie Kindertagesstätten oder Wohnen soll das Erbbaurecht mit einer Laufzeit zwischen 30 und 75 Jahren vergeben werden können.
Entschädigungsregelungen angepasst
Die Fraktion will auch die Entschädigungshöhe für Wohngebäude bei Ausübung des Heimfallrechts oder nach Ablauf der Erbbaurechtsdauer neu regeln. Diese soll 90 Prozent des Verkehrswerts des Gebäudes betragen, der durch einen Gutachter festgelegt wird. Die Entschädigungshöhe gilt auch für Gebäude mit gemischter Nutzung.
Zustimmung der Grundstückseigentümerin erforderlich
Ein weiterer Punkt des Antrags sieht vor, dass bei jeder Veräußerung des Erbbaurechts eine Zustimmungspflicht beim Verkauf von Gesellschafteranteilen in den Erbbaurechtsvertrag aufgenommen wird. Dies soll die Zweckbestimmung des Erbbaurechts sicherstellen.
Einzelfallprüfung als Grundsatz
In der Begründung betont die Fraktion, dass die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht als Instrument der Bodenpolitik dienen solle. Dabei gelte jedoch das Prinzip der Einzelfallprüfung und nicht die Anwendung als Regelfall.