ÄA CDU zu TOP 6.2.3 - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom .09.2021- Vorlage 20211757
20212035 · Antrag · 22.06.2021 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Erweiterung des Geltungsbereichs gefordert
Die CDU-Bezirksfraktion unter Stefan Klapperich hat einen Änderungsantrag zur geplanten ordnungsbehördlichen Verordnung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage eingereicht. Der Antrag soll am 22. Juni 2021 in der Bezirksvertretung Wattenscheid entschieden werden.
Konkret fordern die Christdemokraten, dass die Öffnungsmöglichkeiten des Einzelhandels in der Wattenscheider Innenstadt um den Bereich Hochstraße zwischen August-Bebel-Platz und Otto-Brenner-Straße erweitert werden.
Kritik an "fadenscheiniger" Argumentation
In der Begründung ihres Antrags verweist die CDU-Fraktion auf die Feststellung der Verwaltung, dass die Einzelhandelssituation in der Innenstadt Wattenscheid als "notleidend" bezeichnet werden könne. Verkaufsoffene Sonntage seien laut Verwaltung ein geeignetes unterstützendes Mittel zur Stärkung des stationären Einzelhandels.
Die CDU kritisiert, dass dieses Mittel nur auf einen kleinen Bereich der Innenstadt angewendet werden solle. Besonders die Hochstraße sei von florierendem Einzelhandel geprägt gewesen, der über die Zeit deutlich abgenommen habe. Die verbliebenen Einzelhändler an der Hochstraße bei verkaufsoffenen Sonntagen "außen vor zu lassen", mache keinen Sinn.
Verweis auf zentrale Lage
Die Argumentation der ursprünglichen Beschlussvorlage bezeichnen die Christdemokraten als "fadenscheinig". Sie verweisen darauf, dass sich der August-Bebel-Platz in direkter Nähe befinde und auch die Straßenbahnhaltestelle "Wattenscheid Post" dort liege. Eine Innenstadt lebe vom "Spannungsverhältnis zwischen zwei zentralen Punkten", argumentiert die CDU-Fraktion.