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Widmung der Wegeverbindung „Finefraustraße“

20251860 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.03.2026 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung

Erschließung für Anwohner

Die Wegeverbindung „Finefraustraße" in der Gemarkung Hordel (Flur 5, Flurstück 887) dient der Erschließung der Anwohner und soll daher als öffentlicher Weg gewidmet werden. Das Tiefbauamt hat entsprechend eine Beschlussvorlage für die Bezirksvertretung Bochum-Mitte vorbereitet.

Rechtliche Grundlage

Die geplante Widmung erfolgt nach den Vorschriften des § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW in Verbindung mit § 37 GO NRW. Die Wegeverbindung soll als Gemeindestraße mit der Beschränkung „Fuß- und Radweg" ausgewiesen werden.

Eigentumsverhältnisse geklärt

Die zu widmende Fläche ist bereits im Eigentum der Stadt. Die betroffene Fläche wird in einem beigefügten Lageplan rot dargestellt. Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Aspekten macht die Vorlage nicht.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (4. Sitzung)
05.03.2026