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Widmung der Stichstraße „Wielandstraße“ und des Verbindungsweges zur „Lessingstraße“

20251865 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.03.2026 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung

Erschließung für Anwohner

Die betroffenen Straßenabschnitte liegen in der Gemarkung Bochum, Flur 4, auf den Flurstücken 477, 485, 486 und 487. Sie dienen der Erschließung von Anwohnern und sollen daher in den öffentlichen Straßenraum überführt werden. Der restliche Teil der Wielandstraße ist bereits öffentlich gewidmet.

Bebauungsplan als Grundlage

Die Widmung erfolgt entsprechend dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 981 der Stadt. Dieser sieht die Wielandstraße als öffentliche Verkehrsfläche vor, während der Verbindungsweg als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbindung für Rad- und Fußverkehr festgesetzt ist.

Unterschiedliche Nutzungsarten

Während die Stichstraße Wielandstraße als normale Gemeindestraße gewidmet werden soll, erhält der Verbindungsweg zur Lessingstraße die Beschränkung "Fuß- und Radweg". Die Stadt ist bereits Eigentümerin aller betroffenen Flächen.

Die zu widmenden Bereiche sind in einem Lageplan dokumentiert - die Straße rot und der Verbindungsweg blau markiert. Angaben zu finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen sind in der Vorlage nicht beziffert.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (4. Sitzung)
05.03.2026