Widmung der Stichstraße „Josef-Baumann-Straße“
20251866 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.03.2026 · Tiefbauamt
▶ KI-Zusammenfassung: Josef-Baumann-Straße: Stichstraße soll öffentlich gewidmet werden
Erschließung in Gerthe
Die Stichstraße Josef-Baumann-Straße in der Gemarkung Gerthe soll als Gemeindestraße gewidmet werden. Das betroffene Flurstück 98 in Flur 15 dient der Erschließung und soll daher dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen. Der restliche Teil der Josef-Baumann-Straße ist bereits als öffentliche Straße gewidmet.
Rechtliche Grundlage
Die Widmung erfolgt nach den Vorschriften des Paragrafen 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit Paragraf 37 der Gemeindeordnung NRW. Die zu widmende Fläche ist in einem Lageplan rot dargestellt und befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Bochum.
Entscheidung in der Bezirksvertretung
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird am 3. März 2026 über die Vorlage entscheiden. Finanzielle Auswirkungen sind in dem Dokument nicht konkret beziffert, die entsprechenden Felder blieben leer.
▶ KI-Zusammenfassung: Stichstraße Josef-Baumann-Straße soll öffentlich gewidmet werden
Erschließung soll vervollständigt werden
Das Tiefbauamt beantragt die Widmung der Stichstraße "Josef-Baumann-Straße" als öffentliche Gemeindestraße. Die betreffende Straße liegt in der Gemarkung Gerthe auf Flur 15, Flurstück 98, und dient der Erschließung. Der übrige Teil der Josef-Baumann-Straße ist bereits öffentlich gewidmet.
Rechtliche Grundlage
Die Widmung erfolgt nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung NRW. Die Stadt Bochum ist bereits Eigentümerin der zu widmenden Flächen.
Entscheidung im März
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird am 3. März 2026 über die Beschlussvorlage entscheiden. Die zu widmende Fläche ist in einem beigefügten Lageplan rot dargestellt. Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen enthält die Vorlage nicht.