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Widmung der Stichstraße „Hofsteder Straße“

20251876 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.03.2026 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung

Erschließung wird vervollständigt

Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Stichstraße "Hofsteder Straße" vorgelegt. Der entsprechende Straßenabschnitt liegt in der Gemarkung Hofstede, Flur 13, Flurstück 156 und soll künftig als öffentliche Gemeindestraße gewidmet werden.

Nach Angaben der Verwaltung dient die Stichstraße der Erschließung und soll daher öffentlich werden. Der restliche Teil der Hofsteder Straße ist bereits öffentlich gewidmet.

Rechtliche Grundlage

Die Widmung erfolgt entsprechend den Vorschriften des Paragrafen 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit Paragraf 37 der Gemeindeordnung NRW.

Die zu widmende Fläche ist in einem beigefügten Lageplan rot dargestellt. Eigentümerin der Flächen ist bereits die Stadt Bochum, wodurch keine zusätzlichen Erwerbskosten entstehen.

Entscheidung im März

Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 5. März 2026 über die Vorlage entscheiden. In dem Dokument sind keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Aspekten der Maßnahme enthalten.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (4. Sitzung)
05.03.2026