Wahl der Delegierten zur Genossenschaftsversammlung 2026 - 2031 der Emschergenossenschaft
20252028 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.11.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Zehn Direktdelegierte plus eine Stimme für die Stimmgruppe
Aufgrund ihrer Beitragseinheiten kann die Stadt zehn Direktdelegierte sowie eine weitere Person für die Stimmgruppe „Städte und Gemeinden" entsenden. Als erste Delegierte steht bereits Birgit Muéll fest, die zum 1. Januar 2026 die Leitung des Tiefbauamtes übernimmt. Sie wird auf Vorschlag des Oberbürgermeisters gemäß Gemeindeordnung NRW benannt.
Die übrigen neun Plätze sind noch offen und werden vom Rat besetzt. In der aktuellen Amtsperiode vertreten neben der bisherigen Tiefbauamtsleiterin Susanne Düwel acht Ratsmitglieder verschiedener Fraktionen die Stadt in dem Gremium.
Strenge Regeln für die Entsendung
Das Emschergenossenschaftsgesetz setzt enge Grenzen für die Auswahl der Delegierten. So dürfen nicht mehr Verwaltungsvertreter als Ratsmitglieder entsandt werden. Mindestens die Hälfte aller kommunalen Delegierten muss einem Rat oder Kreistag angehören. Sachkundige Bürger und Bezirksvertreter sind von der Entsendung ausgeschlossen.
Das Stimmrecht ist persönlich und nicht übertragbar. Bei vorzeitigem Ausscheiden – etwa durch Abwahl, Amtsniederlegung oder Verlust der Voraussetzungen – muss eine Ersatzwahl erfolgen.