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Wahl von Mitgliedern der Stadt Bochum zur 16. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

20252037 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.11.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

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KI-Zusammenfassung

Vier Direktmandate für die Stadt

Aufgrund der Einwohnerzahl von 365.517 (Stand 30. Juni 2023) entfallen auf die Stadt vier Direktmandate. Die Berechnung folgt einem festen Schlüssel: Bis 100.000 Einwohner erhält jede Mitgliedskörperschaft ein Mitglied, für jede weiteren 100.000 Einwohner sowie für eine Resteinwohnerzahl von mehr als 50.000 kommt jeweils ein weiteres hinzu.

Zwei Stimmen pro Ratsmitglied

Jedes Ratsmitglied verfügt über zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden die Direktmitglieder sowie deren Ersatzmitglieder im Wege der Listenwahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren bestimmt. Die Zweitstimme gilt den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen – darunter CDU, SPD, AfD, Grüne, Die Linke, FDP, Freie Wähler, BSW, Die PARTEI und Volt.

Geheime Abstimmung vorgeschrieben

Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung in einem Wahlakt. Alle Wahlgänge müssen unmittelbar aufeinander folgen. Nachwahlen während der Wahlperiode sind ausgeschlossen. Wählbar sind Ratsmitglieder sowie Bedienstete der Stadt, die das passive Wahlrecht besitzen.

Die Vorlage hat keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.

Beratungen

Rat (2. Sitzung)
20.11.2025