Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen im Bereich Verkehr (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen)
20252236 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Finanzsteuerung
▶ KI-Zusammenfassung
Wechsel an der Spitze
Im Aufsichtsrat der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) und der Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH (BOGEBA) werden Thomas Eiskirch, Martina Foltys-Banning und Reiner Rogall abberufen. Für den neuen Oberbürgermeister Jörg Lukat ist ein Sitz vorgesehen – alternativ kann er eine Dienstkraft vorschlagen. Zwei weitere Positionen sind noch zu besetzen.
Frauenquote als Vorgabe
Die Aufsichtsräte haben eine Zielgröße von 40 Prozent Frauenanteil beschlossen. Von den sechs Anteilseignervertretern, die gemeinsam mit Gelsenkirchen zu benennen sind, müssen daher mindestens drei Frauen sein. Die Arbeitnehmerseite hat bereits zwei Frauen in das Gremium gewählt.
Personenidentische Besetzung erforderlich
Eine Besonderheit: Die Aufsichtsräte von BOGESTRA und BOGEBA müssen laut Konsortialvertrag personenidentisch besetzt werden. Die Städte haben sich verpflichtet, bei Veränderungen umgehend für einen Gleichlauf zu sorgen.
Für die Gesellschafterversammlungen aller betroffenen Unternehmen sind Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertretung vorgesehen.
Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.