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Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen)

20252239 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Finanzsteuerung

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KI-Zusammenfassung

Vier Unternehmen betroffen

Die Stadt ist an mehreren Unternehmen der Immobilienwirtschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt. Für die VBW Bauen und Wohnen GmbH, die VBW green power GmbH, die WSG Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH sowie die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH müssen Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten benannt werden.

VBW als größte Beteiligung

Bei der VBW Bauen und Wohnen GmbH hält die Stadt über die Stadtwerke Bochum Holding und die Sparkasse zusammen rund 79,5 Prozent der Anteile. Der Aufsichtsrat umfasst neun Mitglieder, von denen sechs durch die Stadt entsendet werden. Den ersten Sitz nimmt laut Vorlage Oberbürgermeister Dr. Markus Bradtke oder eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft ein.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des gesetzlichen Mindestanteils von 40 Prozent Frauen mindestens zwei Frauen in den Aufsichtsrat zu benennen wären.

Amtszeit an Wahlperiode gekoppelt

Die Amtszeit der benannten Vertreter ist an die Wahlperiode des Rates gebunden. Sie verlängert sich automatisch bis zur Ratssitzung nach einer Neuwahl, in der neue Mitglieder bestellt werden. Der Rat kann die Vertreter jederzeit durch gesonderten Beschluss abberufen.

Beratungen

Rat (3. Sitzung)
18.12.2025
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
11.12.2025