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Polizeibeirat der Kreispolizeibehörde - Neuwahl der Mitglieder und Stellvertreterinnen / Stellvertreter

20252243 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

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KI-Zusammenfassung

Gesetzliche Grundlage für Neuwahl

Mit Beginn der neuen Wahlperiode ist eine Neuwahl der Mitglieder des Polizeibeirats erforderlich. Nach dem Polizeiorganisationsgesetz NRW wählen die Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder sowie deren Stellvertreter.

Aufgaben und Zusammensetzung des Polizeibeirats

Der Polizeibeirat besteht aus elf Mitgliedern und fungiert als Bindeglied zwischen Bevölkerung, Selbstverwaltung und Polizei. Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung mit der Polizeibehördenleitung zu polizeilichen Angelegenheiten von öffentlicher Bedeutung sowie die Anhörung bei wichtigen strukturellen Entscheidungen wie der Errichtung oder Auflösung von Polizeiwachen.

Verteilung der Sitze nach Einwohnerzahl

Die Verteilung der elf Sitze erfolgt nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl. Basierend auf den aktuellen Zahlen von IT.NRW (Stand 31.12.2024) entfallen auf die Stadt Bochum sechs Mitglieder, auf Herne drei Mitglieder und auf Witten zwei Mitglieder.

Zeitplan der Entscheidung

Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Dezember 2025 vorberaten. Die endgültige Entscheidung über die Personalia trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

Beratungen

Rat (3. Sitzung)
18.12.2025
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
11.12.2025