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Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum (unmittelbare Beteiligung) in den Verwaltungsrat der Kulturinstitute Bochum Anstalt des öffentlichen Rechts (Kulturinstitute Bochum AöR)

20252252 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Finanzsteuerung

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KI-Zusammenfassung

Acht Plätze zu vergeben

Der Verwaltungsrat besteht aus acht Mitgliedern. Als Vorsitzender ist bereits Dietmar Dieckmann vorgesehen, der als für den Geschäftsbereich zuständige Beigeordnete fungiert. Sein Stellvertreter wird Jens Vieting als zuständiger Vertreter im Amt. Für alle weiteren sieben Plätze müssen noch Kandidatinnen und Kandidaten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter benannt werden.

Geschlechterquote im Fokus

Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in dem Gremium drei Frauen zu benennen wären. Diese Vorgabe ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW, das für wesentliche Gremien wie Verwaltungsräte gilt.

Amtszeit und Befugnisse

Die Amtszeit der benannten Vertreterinnen und Vertreter entspricht der Wahlperiode des Stadtrats und verlängert sich bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl. Der Rat kann die Mitglieder jederzeit abberufen und ermächtigt sie, im Einzelfall Untervollmachten zu erteilen, sofern dem keine gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Beratungen

Rat (3. Sitzung)
18.12.2025
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
11.12.2025