Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Zweckverbänden
20252254 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Finanzsteuerung
▶ KI-Zusammenfassung
Verschiedene Vertreterzahlen je nach Einwohnerzahl
Die Anzahl der zu entsendenden Vertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt. Bochum hat das Recht, vier Mitglieder in die Verbandsversammlung des VRR zu entsenden, sechs Mitglieder zum Planungsverband Freizeitzentrum Kemnade und ebenfalls sechs Mitglieder zum EKOCity Abfallwirtschaftsverband. Zusätzlich sollen drei weitere Vertreter in den Verbandsrat des EKOCity-Verbandes bestellt werden.
Die weiteren Plätze in den Gremien sind in der Vorlage noch nicht besetzt. Hier werden die Ratsmitglieder in der Sitzung entsprechende Kandidaten benennen müssen.
Geschlechterquote nicht erfüllt
Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in den Gremien weitere weibliche Vertreter benannt werden müssten. Beim VRR wäre eine Frau erforderlich, bei den beiden anderen Verbänden jeweils zwei Frauen.
Beratungsfolge und rechtliche Grundlagen
Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Dezember vorberaten, bevor der Rat am 18. Dezember final entscheidet. Die rechtliche Grundlage bildet § 113 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.
Die Amtszeit der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlperiode des Rates. Der Rat kann die Vertreter jederzeit durch Beschluss wieder abberufen.