Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in die Kuratorien der Stiftungen
20252255 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Finanzsteuerung
▶ KI-Zusammenfassung
Sparkassen-Stiftung benötigt fünf städtische Vertreter
Für die Stiftung der Sparkasse Bochum zur Förderung von Kultur und Wissenschaft müssen insgesamt fünf Personen benannt werden. Das achte Mitglieder umfassende Kuratorium setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden des Sparkassen-Verwaltungsrates, zwei Sparkassen-Vorständen sowie fünf städtischen Vertretern.
Von den städtischen Vertretern müssen zwei Ratsmitglieder sowie drei Personen aus der Bürgerschaft gestellt werden, die nicht dem Rat angehören dürfen. Die Stiftung fördert Kultur und Wissenschaft im Geschäftsbereich der Sparkasse, insbesondere die künstlerische Ausgestaltung des Stadtbildes.
Oberbürgermeister vertritt Stadt bei Ruhrgebiets-Stiftung
Für die Stiftung Geschichte des Ruhrgebiets ist Oberbürgermeister Jörg Lukat als Mitglied vorgesehen, mit Dietmar Dieckmann als Stellvertreter. Die 1998 von RAG AG, Unternehmensverband Ruhrbergbau, DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, der Ruhr-Universität und der Stadt gegründete Stiftung fördert Wissenschaft, Forschung, Bildung und Kultur.
Geschlechterquote bei Besetzung beachten
Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in den Gremien jeweils mindestens eine Frau benannt werden sollte. Dies ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW.
Amtszeit gekoppelt an Ratswahlperiode
Die Amtszeit der benannten Vertreter gilt für die Dauer der Wahlperiode des Rates und verlängert sich bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl, in der neue Mitglieder bestimmt werden. Der Rat kann die Vertreter jederzeit abberufen. Scheiden sie vorzeitig aus dem Rat oder ihrem Amt aus, endet automatisch auch ihre Bestellung als städtische Vertreter.
Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.