Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
20252273 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.11.2025 · Amt für Finanzsteuerung
▶ KI-Zusammenfassung
Drei wesentliche Änderungen geplant
Der überarbeitete Gesellschaftsvertrag sieht mehrere Anpassungen vor: Zunächst wird der Paragraph zum Jahresabschluss entsprechend eines Ratsbeschlusses vom Oktober 2024 aktualisiert, der Bürokratieabbauoptionen nach der Gemeindeordnung NRW umsetzt.
Zudem werden veraltete Verweise auf die nicht mehr existierende „Wirtschaftsförderung Bochum Holding GmbH" durch die aktuelle Bezeichnung „WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH" ersetzt. Dabei entfallen überholte Regelungen, und es wird klargestellt, dass die Stadt die Aufsichtsratsmitglieder entsendet.
Einzelvertretung statt Gesamtvertretung
Eine weitere Neuerung betrifft die Vertretungsregelung der Geschäftsführung: Künftig soll bei mehreren bestellten Geschäftsführern eine Einzelvertretung statt der bisherigen gemeinschaftlichen Vertretung gelten. Die Verwaltung begründet dies mit effizienteren Abläufen. Diese Regelung sei in den anderen Gesellschaften der WEG-Gruppe bereits üblich.
Der Aufsichtsrat der WiFö GmbH hat den Änderungen bereits am 27. August 2025 zugestimmt. Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung soll angewiesen werden, dem neuen Vertrag zuzustimmen.