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SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages

20252313 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Finanzsteuerung

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KI-Zusammenfassung

Besondere Konstruktion soll vereinheitlicht werden

Bislang ist die Gesellschafterversammlung der SBO in besonderer Weise zusammengesetzt: Neben einer Vertreterin oder einem Vertreter auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin haben auch die im Rat vertretenen Fraktionen das Recht, jeweils eine Person als Gesellschaftervertreter vorzuschlagen. Diese Konstruktion findet sich ausschließlich bei der SBO und weicht von der üblichen städtischen Beteiligungspraxis ab.

Bewährtes Modell soll übernommen werden

In der Praxis hat sich nach Angaben der Verwaltung das Modell bewährt, die Gesellschafterrechte durch die Stadtkämmerin und Beteiligungsdezernentin ausüben zu lassen. Dieses Vorgehen sorge für klare Verantwortlichkeiten, gewährleiste zügige Entscheidungsprozesse und stärke die Kohärenz im städtischen Beteiligungsmanagement.

Politische Einflussnahme bleibt gesichert

Die SBO verfügt über einen mitbestimmten und obligatorischen Aufsichtsrat, der alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vorzuberaten hat und über weitgehende Überwachungsrechte verfügt. Eine politische Einflussnahme bleibe somit weiterhin umfassend sichergestellt, so die Begründung.

Beratungen

Rat (3. Sitzung)
18.12.2025
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
11.12.2025