Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bochum über die Durchführung von Bürgerentscheiden
20252316 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
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Koordinierte Abstimmung in der Region geplant
Mehrere Kommunen der Städteregion Rhein-Ruhr erwägen eine gemeinsame Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele. Im Einvernehmen mit dem Land NRW soll hierzu zunächst in allen beteiligten Kommunen ein Ratsbürgerentscheid durchgeführt werden - voraussichtlich am 19. April 2026.
Briefwahl soll Beteiligung erleichtern und Kosten senken
Die vorgeschlagene zweite Änderungssatzung zur bestehenden Bürgerentscheid-Satzung von 2008 soll die Durchführung als reine Briefwahl ermöglichen. Bislang regelt die Satzung sowohl Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal als auch per Brief.
Nach Angaben der Verwaltung soll die ausschließliche Briefabstimmung "eine möglichst niederschwellige Beteiligung" ermöglichen und "gleichzeitig die Kosten so gering wie möglich halten". Die entsprechende rechtliche Grundlage bietet § 5 Absatz 2 der Bürgerentscheid-Durchführungsverordnung.
Beratung in den Gremien
Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Dezember vorberaten. Die endgültige Entscheidung soll der Rat am 18. Dezember treffen. Ein Ratsbürgerentscheid nach § 26 GO NRW erfordert eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl.
Die Verwaltung betont, dass die Satzungsänderung unabhängig von der tatsächlichen Durchführung des Bürgerentscheids ist. Über die konkrete Durchführung soll in einer späteren Ratssitzung entschieden werden.