Bochumer Bekenntnis zum demokratischen Grundkonsens
20252348 · Resolution · 06.11.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Bekenntnis zu Grundwerten gefordert
Das "Bochumer Bekenntnis zum demokratischen Grundkonsens" verpflichtet die Ratsmitglieder, ihre politische Arbeit an den Grundwerten der Verfassung auszurichten. Besonders betont werden die Grundrechte als Abwehrrechte gegen staatliche Macht sowie die parlamentarischen Mitwirkungsrechte aller gewählten Vertreter.
Definition von Extremismus
Die Resolution definiert Extremismus in zwei Dimensionen: Zum einen als Versuch, politische Veränderungen durch Missachtung von Gesetzen, militantes Auftreten oder sogenannte "Cancel Culture" zu erreichen. Zum anderen als Bestrebungen, den demokratischen Rechtsstaat durch ein System zu ersetzen, das Bürgerrechte einschränkt oder die Menschenwürde nicht achtet.
Sechs konkrete Feststellungen
Der Rat soll sich gegen extremistische Strömungen rechter, linker und islamistischer Art positionieren. Weitere Punkte umfassen die Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols, den Verzicht auf Sympathiebekundungen mit extremistischen Akteuren sowie die Verurteilung jeglichen Antisemitismus.