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Auswirkungen des neuen europäischen Transparenzregisters für De-Minimis-Beihilfen auf den Verwaltungsprozess

20252365 · Anfrage · 06.11.2025

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KI-Zusammenfassung

Neue Meldepflichten ab Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 sind alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein öffentliches Transparenzregister über sämtliche De-Minimis-Beihilfen zu führen. Jede gewährte Förderung muss dann binnen 20 Arbeitstagen eingetragen werden. Während einer Übergangsphase müssen das bisherige Selbstauskunftsverfahren der Unternehmen und das neue Register parallel geführt werden.

Vier Fragen an die Verwaltung

Die Ratsgruppe erkundigt sich konkret nach der Anzahl und Höhe der in den vergangenen fünf Jahren gewährten Beihilfen – sowohl durch die Verwaltung selbst als auch an kommunale Unternehmen. Zudem soll die Verwaltung einschätzen, ob die neuen Regelungen zu Vereinfachungen oder Mehraufwand führen werden. Schließlich fragen die Stadtverordneten, welche Stelle künftig für die Registermeldungen zuständig sein wird und ob bereits Schulungen und organisatorische Anpassungen erfolgt sind.

Die allgemeine De-Minimis-Verordnung erlaubt Beihilfen bis zu 300.000 Euro pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Für Unternehmen mit Leistungen im Allgemeininteresse – etwa in den Bereichen Wasser, Energie oder ÖPNV – liegt die Grenze bei 750.000 Euro.

Beratungen

Rat - konstituierende Sitzung (1. Sitzung)
06.11.2025