Vierzehnte Änderungssatzung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum
20252388 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Finanzsteuerung
▶ KI-Zusammenfassung
Veraltete Datengrundlagen erfordern Anpassung
Bei über 65 Prozent der Verwaltungsgebühren liegt die letzte Aktualisierung mehr als sieben Jahre zurück. Die Personalkosten haben sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt und die Prozessabläufe haben sich durch die Digitalisierung stark verändert. Die Verwaltung hat daher eine vollständige Überprüfung der Gebührentarife durchgeführt.
Für die Neuberechnung stellten die Fachämter Datengrundlagen zur Verfügung: Welche Person erbringt die Dienstleistung, ist sie in Voll- oder Teilzeit beschäftigt und wie lange dauert die Bearbeitung? Daraus wurden die Tarifbedarfe für eine hundertprozentige Kostendeckung ermittelt.
Neue Gebührentatbestände in mehreren Ämtern
Das Amt für Bürgerservice führt zwei neue Tarifstellen ein: für die Beglaubigung einer Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen und für die Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags. Diese neuen Tatbestände ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.
Das Stadtarchiv will künftig eine separate Gebühr für beglaubigte Auszüge aus Personenstandsunterlagen erheben. Das Bauordnungsamt legt die Bereitstellung von Bau- und Statikakten in einem Prozess zusammen und führt eine neue Tarifstelle für digitale Akten ein.
Straßenaufbrüche und Baumschutz betroffen
Das Tiefbauamt will auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW und nach einer Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt künftig Verwaltungsgebühren für Genehmigungen von Straßenaufbrüchen erheben.
Das Umwelt- und Grünflächenamt gestaltet die Gebühren für Baumschutzangelegenheiten neu. Eine neue Tarifstaffelung berücksichtigt die aktuelle Baumschutzsatzung und bildet den verwaltungstechnischen Aufwand besser ab.
Zustellkosten werden künftig erhoben
Neu eingeführt wird eine ämterübergreifende Tarifstelle für "Zustellkosten (Verpackung, Porto)". Nach Abstimmung mit den Fachämtern war diese Einführung unabdingbar, um Zustellkosten gemäß Kommunalabgabengesetz NRW erheben zu können.
Die Verwaltung erwartet bei unveränderten Fallzahlen einen gesamtstädtischen Mehrertrag von etwa 200.000 Euro, der die gestiegenen Personalaufwendungen teilweise kompensiert.