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Benennung von Ratsvertreter*innen für zusätzliche Stimmrechte in der erweiterten Trägerversammlung des Jobcenters Bochum

20252394 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Soziales

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KI-Zusammenfassung

Erweiterte Stimmrechte bei arbeitsmarktpolitischen Fragen

Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt aus dem Jahr 2010 regelt die Zusammensetzung der Trägerversammlung als Steuerungsorgan des Jobcenters. Grundsätzlich entsenden beide Träger jeweils drei Vertreter. Für die Kommune sind dies der Sozialdezernent Jens Vieting, Personaldezernent Sebastian Kopietz sowie die stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales, Susanne Gleba.

Bei bestimmten Themen werden die Stimmrechte jedoch erweitert: Für alle den örtlichen Arbeitsmarkt betreffenden Angelegenheiten, sozialpolitische Auswirkungen, Fragen des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms sowie die Berufung des Jobcenter-Beirats erhalten beide Seiten jeweils drei zusätzliche Stimmen.

Unterschiedliche Regelungen zur Amtszeit

Während die Mitgliedschaft der Verwaltungsvertreter an die Dauer ihrer jeweiligen Funktion gebunden ist, endet das Mandat der Ratsvertreter automatisch mit der Legislaturperiode. Die Namen der zu wählenden Ratsmitglieder sind in der Vorlage noch offen gelassen – sie werden erst im Rahmen der Ratssitzung bestimmt.

Beratungen

Rat (3. Sitzung)
18.12.2025
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
11.12.2025