Neuberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bochum
20252400 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Soziales
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Hintergrund der Neuberufung
Die Amtszeit der aktuellen Mitglieder des Verwaltungsausschusses endet mit Ablauf der XVII. Legislaturperiode. Für die XVIII. Legislaturperiode müssen daher neue Mitglieder benannt und von der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt werden.
Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Als Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit setzt er sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentlichen Körperschaften zusammen.
Aufteilung der Sitze
Für die aktuelle Amtszeit von Juli 2022 bis Juni 2028 hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Mitglieder auf jeweils vier Personen pro Gruppe festgesetzt. Im Verwaltungsausschuss des Agenturbezirks Bochum/Herne stellt die Stadt drei Personen für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften, die Stadt Herne eine Person.
Vorgeschlagene Kandidaten
Als erstes ordentliches Mitglied schlägt die Verwaltung Jens Vieting vor, Stadtrat in Bochum. Dieser Vorschlag erfolgt aufgrund des Vorschlagsrechts des Oberbürgermeisters. Zwei weitere Kandidaten sind in der Vorlage noch nicht benannt.
Rechtliche Anforderungen
Die Mitglieder müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Sie können nur Vertreter der Gemeinden, Gemeindeverbände oder gemeinsamen Gemeindeaufsichtsbehörde sein und müssen bei diesen haupt- oder ehrenamtlich tätig sein. Zudem können nur Deutsche mit passivem Wahlrecht zum Bundestag oder entsprechend qualifizierte Ausländer berufen werden.
Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt, die Bundesagentur erstattet bare Auslagen und gewährt eine Entschädigung.