Wiederwahl von Stadtrat Dietmar Dieckmann
20252410 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation
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Rechtliche Verpflichtung zur Annahme
Dieckmann wurde am 1. Mai 2018 für acht Jahre zum Beigeordneten ernannt. Nach der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen beträgt auch die Dauer der zweiten Amtszeit acht Jahre. Gemäß § 71 Abs. 5 GO NRW sind Beigeordnete verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden.
Höhere Besoldung vorgesehen
Zeitgleich mit der Wiederwahl soll Dieckmann ab dem 1. Mai 2026 in die Besoldungsgruppe B 6 LBesG NRW eingruppiert werden. Dies führt zu Mehrkosten für die Stadt: Von Mai bis Dezember 2026 entstehen zusätzliche Personalkosten von etwa 4.600 Euro, im Jahr 2027 dann rund 6.900 Euro brutto pro Jahr.
Die Kosten werden der Produktgruppe "1102-Verwaltungsleitung" zugeordnet. Die Verwaltungsvorlage weist auf weitere jährliche Folgelasten hin, verweist dabei auf eine beigelegte Berechnung.
Der Rat wird über die Wiederwahl am 18. Dezember 2025 entscheiden.