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Bürgschaft zu Gunsten einer unmittelbaren Beteiligungsgesellschaft gegenüber einem Kreditinstitut

20252424 · Mitteilung der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Finanzsteuerung

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KI-Zusammenfassung

Verzögerung bei Wohngebiet-Entwicklung

Eine unmittelbare Beteiligungsgesellschaft der Stadt wurde über einen Entwicklungsträgervertrag beauftragt, im Stadtgebiet ein Wohngebiet innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu entwickeln und zu vermarkten. Die übertragenen Maßnahmen konnten jedoch nicht im vorgesehenen Zeitrahmen abgeschlossen werden.

Neue Finanzierung erforderlich

Nach der Tilgung des alten verbürgten Darlehens ist nun die Aufnahme eines neuen Darlehens notwendig geworden. Das finanzierende Kreditinstitut verlangt als Sicherheit eine Ausfallbürgschaft der Stadt in Höhe des neuen Darlehensbetrags.

Städtisches Interesse an Projektfortführung

Die Verwaltung begründet die Bürgschaftsübernahme mit dem unmittelbaren eigenen Interesse der Stadt an den der Gesellschaft übertragenen Aufgaben im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung.

Beratung in den Gremien

Die entsprechende Beschlussvorlage wird im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 behandelt. Zuvor befasst sich der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2025 zur Kenntnisnahme mit dem Thema.

Beratungen

Rat (3. Sitzung)
18.12.2025
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
11.12.2025