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Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Wohnunterkünfte

20252433 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Soziales

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KI-Zusammenfassung

Transferleistungsempfänger nicht direkt betroffen

Die Verwaltung betont, dass die große Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner von der Erhöhung nicht persönlich belastet wird. Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II oder SGB XII bezieht, erhält entsprechend höhere Transferleistungen. Bei SGB-II-Empfängern rechnet die Stadt sogar mit Mehreinnahmen, da der Bund einen großen Teil dieser Kosten erstattet.

Neue Ermäßigungsregelung für Selbstzahler

Lediglich 364 Personen (Stand November 2025) zahlen die Gebühren aus eigener Tasche. Für diese Gruppe wurde eine zusätzliche Kategorie zur Gebührenreduzierung eingeführt. Bei geringem Einkommen können Betroffene ermäßigte Gebühren beantragen – 26 Personen nutzen diese Möglichkeit bereits.

Kalkulation basiert auf rund 17 Millionen Euro Gesamtkosten

Die Stadt betreibt verschiedene Einrichtungsarten: Übergangsheime, umgenutzte Schulgebäude, mobile Wohnanlagen, angemietete Wohnungen und Hotelzimmer. Für 2026 kalkuliert die Verwaltung mit Gesamtkosten von rund 17,1 Millionen Euro bei durchschnittlich 3.057 verfügbaren Unterbringungsplätzen. Der Kostendeckungsgrad liegt bei knapp 80 Prozent.

Vergleich mit anderen Kommunen

Ein Blick in die Region zeigt eine große Bandbreite bei den Gebühren. Während Herne 175 Euro erhebt, verlangt Mönchengladbach für Übergangsheime 366 Euro. Bielefeld liegt mit bis zu 386 Euro an der Spitze. Die Verwaltung weist darauf hin, dass viele Kalkulationen anderer Städte veraltet seien und dort ebenfalls Erhöhungen zu erwarten sind.

Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die Ratsentscheidung fällt eine Woche später.

Beratungen

Rat (3. Sitzung)
18.12.2025
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
11.12.2025