Besetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt Bochum gem. § 58 Abs. 1 Satz 11 Gemeindeordnung NRW b) Wahl der Ratsmitglieder zu Mitgliedern mit beratender Stimme - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -
20252484 · Änderungsantrag · 20.11.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
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Benennungen nach § 58 GO NRW
Die Personalentscheidungen erfolgen gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese Regelung ermöglicht es, sachkundige Bürgerinnen und Bürger in die Ausschussarbeit einzubinden.
Neue Zuordnungen in den Fachausschüssen
Nadja Zein-Draeger wird künftig im Ausschuss für Integration und Chancengerechtigkeit tätig sein. Dieser Ausschuss befasst sich mit Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe und Gleichberechtigung verschiedener Bevölkerungsgruppen.
Stefanie Beckmann erhält eine Position im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA). Der Jugendhilfeausschuss ist für alle Belange zuständig, die Kinder, Jugendliche und Familien betreffen.