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Wahl des Naturschutzbeirates bei der unteren Naturschutzbehörde

20252504 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Umwelt- und Grünflächenamt

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KI-Zusammenfassung

Gesetzliche Grundlage für Neuwahl

Aufgrund der im Jahr 2025 stattgefundenen Kommunalwahl und der Neuwahl des Stadtrates muss auch der Naturschutzbeirat neu gewählt werden. Dies regelt § 70 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW). Die Mitglieder des Beirates werden von der Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt für die Dauer der Wahlzeit gewählt.

Aufgaben des Naturschutzbeirates

Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken. Seine Aufgaben umfassen:

  • Vorschläge und Anregungen an zuständige Behörden und Stellen unterbreiten

  • Der Öffentlichkeit Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln

  • Bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken

Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde zu hören.

Zusammensetzung des 16-köpfigen Gremiums

Der Beirat setzt sich aus Vertretern verschiedener Organisationen zusammen:

  • Drei Vertreter der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU)

  • Je zwei Vertreter von NABU und BUND

  • Je ein Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, des Waldbauernverbandes, der Gartenbauverbände, der Jägervereinigungen, des Fischereiverbandes, des Landessportbundes und der Imkerverbände

  • Zwei Vertreter des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes

Wahlverfahren im Dezember

Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. Bei einem einheitlichen Wahlvorschlag reicht ein einstimmiger Beschluss. Anderenfalls muss gemäß Gemeindeordnung NRW einzeln gewählt werden.

Kandidaten aus verschiedenen Verbänden

Die vorschlagsberechtigten Vereinigungen haben ihre Kandidaten benannt. Dabei sollen nur Personen gewählt werden, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben - nur aus besonderen Gründen kann davon abgewichen werden. Bedienstete der Stadt dürfen dem Beirat nicht angehören.

Einzelne Verbände wie der Fischereiverband NRW haben keine namentlichen Vorschläge eingereicht.

Beratungen

Rat (3. Sitzung)
18.12.2025
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
11.12.2025