Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarung nach dem GkG zur Abnahme sektoraler Heilpraktikerprüfungen
20252509 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Gesundheitsamt
▶ KI-Zusammenfassung
Zentrale Abwicklung soll Effizienz steigern
Bisher erteilen die Kommunen die sektorale Heilerlaubnis im Bereich der Logopädie in eigener Zuständigkeit und führen auch die erforderlichen Kenntnisüberprüfungen durch. Da die Vorhaltung entsprechender Prüfungsausschüsse aufwändig ist und angesichts der teilweise geringen Antragszahlen mit unverhältnismäßigem Aufwand für die einzelnen Kommunen verbunden wäre, soll die Durchführung nun zentral erfolgen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits in seinen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern vom 7. Dezember 2017 eine zentrale Durchführung empfohlen, um die Überprüfung formell und inhaltlich landeseinheitlich zu gestalten.
Bewährtes System wird ausgeweitet
Ähnliche Verfahren zur Erlaubniserteilung in den sektoralen Bereichen der Psychotherapie und der Physiotherapie werden bereits seit Jahren auf Grundlage vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen in Dortmund und Düsseldorf durchgeführt.
Künftig sollen die Kenntnisprüfungen sowie die anschließende Beurkundung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für den sektoralen Heilpraktiker im Bereich der Logopädie zentral durchgeführt werden.
Teilnehmende Kommunen und Kreise
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird zunächst mit den Städten Bielefeld, Dortmund, Hagen, Münster und Schwelm sowie den Kreisen Borken, Siegen-Wittgenstein, Steinfurt, Soest, Unna und Warendorf geschlossen. Weitere Kommunen können der Vereinbarung nach entsprechender Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg beitreten.
Beratung in den Gremien
Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. Die grundsätzliche Genehmigung zum Entwurf einer solchen Vereinbarung wurde bereits Ende 2024 eingeholt.
Die zu zahlenden Verwaltungsgebühren werden von der Stadt erhoben und als Ausgleich für entstandene Verwaltungskosten in voller Höhe einbehalten.