Verbot von E-Scootern in Bochum
20252514 · Anfrage · 20.11.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Vorbild aus anderen NRW-Städten
Als Begründung für ihre Anfrage führt die AfD an, dass mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen - darunter Gelsenkirchen und Köln - in den vergangenen Monaten restriktivere Regelungen eingeführt oder zeitweise Verbote ausgesprochen haben. Hintergrund seien Sicherheitsbedenken, Unfallhäufungen und steigende Kosten für Ordnungseinsätze und Flächenreinigung.
Umfassender Fragenkatalog
Die 16 Fragen der AfD-Fraktion decken verschiedene Aspekte ab: von der aktuellen Anzahl der E-Scooter und Anbieter über Unfallstatistiken und Verstöße bis hin zu den finanziellen Aspekten durch Sondernutzungsgebühren und Bußgelder.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Frage, wie die Stadt die Entscheidung Gelsenkirchens bewertet, den E-Scooter-Verleih zeitweise zu untersagen, und ob vergleichbare Maßnahmen auch in Bochum erwogen werden könnten.
Rolle im Mobilitätskonzept hinterfragt
Die Anfrage thematisiert auch die grundsätzliche Rolle der E-Scooter im städtischen Mobilitäts- und Nachhaltigkeitskonzept sowie deren Einfluss auf das Stadtbild und die Barrierefreiheit öffentlicher Wege. Zudem erkundigt sich die Fraktion nach geplanten Verbesserungsmaßnahmen und möglichen Gesprächen mit den Verleihanbietern.
Die Anfrage ist für die Ratssitzung am 20. November 2025 vorgesehen, eine schriftliche Beantwortung soll auch an die Bezirksvertretungen erfolgen.