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Betrauungsakt zugunsten der Bochumer Veranstaltungs GmbH (BoVG) mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)

20252538 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Finanzsteuerung

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KI-Zusammenfassung

EU-Beihilfenrecht macht Betrauung erforderlich

Die Finanzierung der BoVG durch die Stadt erfüllt grundsätzlich den Tatbestand einer staatlichen Beihilfe nach EU-Recht. Verlustausgleiche und Kapitaleinzahlungen begünstigen das Unternehmen gegenüber privaten Konkurrenten und können den Wettbewerb verzerren. Um diese Finanzierung dennoch rechtskonform zu gestalten, nutzt die Stadt den EU-Freistellungsbeschluss für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).

Voraussetzung dafür ist, dass die Ausgleichszahlungen 15 Millionen Euro pro Jahr nicht übersteigen, es sich um DAWI-Leistungen handelt und die BoVG durch einen förmlichen Betrauungsakt mit diesen Aufgaben betraut wird.

Neue EU-Regelungen in Vorbereitung

Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer Überarbeitung der DAWI-Vorschriften. Der neue Beschluss soll noch Ende 2025 verabschiedet werden und unter anderem die Höchstgrenze von 15 auf 20 Millionen Euro anheben. Da der finale Wortlaut noch nicht bekannt ist, erfolgt die jetzige Betrauung noch nach den bisherigen Regelungen.

Für bereits bestehende Betrauungen gilt eine zweijährige Übergangsregelung ab Inkrafttreten des neuen Beschlusses. In diesem Zeitraum will die Verwaltung alle städtischen Betrauungsakte überprüfen und anpassen.

Gremienbefassung im Dezember

Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember in einer Vorberatung. Die endgültige Entscheidung fällt der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember.

Der Betrauungsakt selbst begründet keinen Rechtsanspruch der BoVG auf Ausgleichszahlungen. Über konkrete Zuwendungen entscheidet der Rat separat bei den Beschlüssen zu den Wirtschaftsplänen.

Beratungen

Rat (3. Sitzung)
18.12.2025
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
11.12.2025