Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“- Projektaufruf 2025/2026 zur Beantragung von Fördermitteln für die Sanierung des Hallenfreibades Hofstede
20252539 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Finanzsteuerung
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Teilnahme am Bundesförderprogramm beschlossen
Der Rat wird am 18. Dezember über die Teilnahme am aktuellen Projektaufruf 2025/2026 des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)" entscheiden. Die Verwaltung soll eine entsprechende Projektskizze für die Sanierung des Hallenfreibades Hofstede bis zum 15. Januar 2026 über das Bundesantragsportal einreichen.
Das Projekt ist Teil des 2021 beschlossenen Bäderkonzepts der Stadt, wonach alle Bäder-Standorte und Hallenbäder erhalten bleiben sollen. Die Sanierung des Hallenfreibades Hofstede ist für Mai 2028 geplant.
Umfassende energetische Sanierung geplant
Das Gebäude des Hallenbades soll vollständig energetisch saniert und barrierefrei umgebaut werden. Zusätzlich ist eine attraktivere Gestaltung des Nichtschwimmerbeckens im Freibadbereich vorgesehen, während das Kinderplanschbecken komplett neu gebaut werden soll.
Die Wasserwelten Bochum GmbH schätzt die Gesamtkosten auf rund 15 Millionen Euro. Eine Machbarkeitsstudie wurde bereits im März 2023 erstellt, die Ausschreibung für den Projektsteuerer ist erfolgt.
Zweistufiges Antragsverfahren
Das Bundesförderprogramm läuft in zwei Phasen ab. Zunächst müssen bis zum 15. Januar 2026 Projektskizzen eingereicht werden. Nur bei positiver Bewertung durch ein Fachgremium folgt die zweite Phase mit der offiziellen Antragsstellung.
Für den bundesweiten Förderaufruf stehen insgesamt 333 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund gewährt Zuschüsse zwischen 250.000 und 8 Millionen Euro pro Projekt, wobei der Finanzierungsanteil grundsätzlich bis zu 45 Prozent beträgt. Die Stadt müsste somit 55 Prozent der Kosten als Eigenanteil aufbringen.
Finanzierung bei Projektauswahl
Die Bereitstellung des kommunalen Finanzierungsanteils wird erst bei einer Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in einer separaten Beschlussvorlage behandelt. Obwohl sich das Hallenfreibad im Eigentum der Wasserwelten Bochum GmbH befindet, ist ausschließlich die Stadt antragsberechtigt und kann die Förderung entsprechend weiterleiten.