Dritte Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Kulturinstitute Bochum“ und Änderungssatzungen zu den Gemeinnützigkeitssatzungen der Betriebe gewerblicher Art Bochumer Symphonikern, Planetarium und Schauspielhaus Bochum
20252541 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025 · Amt für Finanzsteuerung
▶ KI-Zusammenfassung
Hintergrund der Änderungen
Mit Ratsbeschluss vom 2. Mai 2024 wurde entschieden, den Betrieb der Bochumer Symphoniker und des Planetariums mit dem Schauspielhaus innerhalb der Kulturinstitute Bochum AöR zusammenzuführen. Die Grundstücke, Immobilien und fest eingebauten Betriebsvorrichtungen verblieben dabei in den jeweiligen Betrieben gewerblicher Art, die diese Vermögensgegenstände an die AöR überlassen.
Prüfung durch das Finanzamt
Die Gemeinnützigkeit wird nach solchen Strukturänderungen erneut vom Finanzamt geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung ergaben sich Änderungsbedarfe, insbesondere:
Anpassungen des Wortlauts an die neueste Formulierung des Gemeinnützigkeitskatalogs der Abgabenordnung
Konkretisierungen in der Abgrenzung des planmäßigen Zusammenwirkens
Vereinheitlichung der bisher unterschiedlich formulierten Satzungen auf Basis der aktuellen gesetzlichen Mustersatzung
Keine operativen Auswirkungen
Die Verwaltung betont, dass sich durch die Satzungsänderungen keine Änderungen der Ausrichtung, Organisation oder des Betriebs der Kulturinstitute Bochum AöR ergeben. Es handele sich um steuerlich notwendige redaktionelle Anpassungen. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen entstehen nicht.