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Einziehung einer Teilfläche der Straße „Goetheplatz“

20252664 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.03.2026 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung

Entscheidung im März geplant

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einziehung einer Teilfläche am Goetheplatz vorgelegt. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll am 5. März 2026 darüber entscheiden. Bei der betroffenen Fläche handelt es sich um einen Teil des Flurstücks 296 in der Gemarkung Bochum, Flur 4.

Fläche für Verkehr nicht mehr erforderlich

Laut Tiefbauamt wird die Teilfläche für die sichere Verkehrsführung nicht benötigt, da ausreichend Restgehwegbreite vorhanden ist. Die Einziehung soll eine bereits 1969 eingezogene Fläche der Straße "Goetheplatz" vervollständigen. Nach der Einziehung geht das Areal in die Zuständigkeit der Goethe-Schule und der Zentralen Dienste der Stadt über.

Rechtliche Voraussetzungen erfüllt

Bei der Straße "Goetheplatz" handelt es sich um eine sogenannte Straße alten Rechts, die bereits vor Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes am 1. Januar 1962 öffentlichen Charakter hatte. Für die Einziehung ist daher ein formelles Verfahren nach § 7 StrWG NRW erforderlich.

Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an: Die Straßenfläche hat keine Verkehrsbedeutung mehr und ist für den Verkehr entbehrlich. Durch die Einziehung entstehen für die Öffentlichkeit keine Nachteile.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (4. Sitzung)
05.03.2026