Verkauf von bebauten und unbebauten städtischen Grundstücken im Stadtbezirk - Bochum-Nord -
20252688 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.03.2026 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
▶ KI-Zusammenfassung
Keine neuen Beschlüsse wegen schwachem Immobilienmarkt
Die letzte Grundstücksliste wurde im Sommer 2021 beschlossen. Seitdem war keine neue Beschlussfassung erforderlich, da im Bezirk keine neuen Grundstücke baureif geworden sind. Die Verwaltung begründet dies mit der deutlichen Marktschwäche in den vergangenen Jahren, verursacht durch stark gestiegene Baukosten, erhöhte Finanzierungskosten und zurückhaltende Nachfrage.
Der Bestand städtischer Grundstücke sei bereits durch Verkäufe und die Vergabe von Erbbaurechten spürbar abgebaut worden, heißt es in der Vorlage.
Verschiedene Vermarktungsverfahren vorgesehen
Die Grundstücke werden nach verschiedenen Vermarktungsverfahren angeboten:
Veröffentlichung nach Kriterienkatalog für Ein- bis Zweifamilienhäuser
Veröffentlichung zum Höchstgebot für Mehrfamilienhäuser
Interessenten- und Investorenaufrufe
Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung
Auktionen und Versteigerungen
Die Liste enthält auch Angaben zum Aufwuchs der Grundstücke, der Versiegelung und dem zonalen Bodenrichtwert. Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung des Gutachterausschusses bestimmt.
Beratung und Entscheidung
Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 22. Januar 2026 vor. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord entscheidet dann am 3. März 2026. Bei Grundstücken der Vermarktungsverfahren A, B und E ist nach einem späteren Verkauf kein parlamentarischer Einzelbeschluss mehr erforderlich.