Verkauf von bebauten und unbebauten städtischen Grundstücken im Stadtbezirk - Bochum-Mitte -
20252691 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.03.2026 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
▶ KI-Zusammenfassung
Marktschwäche bremste Verkäufe
Die letzte Beschlussfassung zu einer solchen Grundstücksliste liegt bereits viereinhalb Jahre zurück. Als Gründe für die lange Pause nennt die Verwaltung die schwierige Lage am Immobilienmarkt: Stark gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten durch die Zinsentwicklung sowie eine insgesamt zurückhaltende Nachfrage hätten die Vermarktung erschwert. Zudem seien im Bezirk keine neuen Grundstücke baureif geworden.
Fünf verschiedene Vermarktungsverfahren
Je nach Art der Grundstücke kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz: Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke werden nach einem Kriterienkatalog mit Selbsteinzugspflicht vergeben, Mehrfamilienhausgrundstücke gehen an den Höchstbietenden. Für größere Projekte sind Investorenaufrufe vorgesehen, bei anderen Flächen erfolgen individuelle Verhandlungen.
Erbbaurecht als Alternative
Entsprechend der 2021 beschlossenen Neuausrichtung der Bodenpolitik enthält die Liste auch Angaben dazu, welche Grundstücke alternativ im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Die konkreten Kaufpreise werden unter Beteiligung des Gutachterausschusses ermittelt.
Bei Verkäufen nach den Standardverfahren verzichtet die Verwaltung künftig auf parlamentarische Einzelbeschlüsse. Stattdessen werden die Gremien quartalsweise über abgeschlossene Verträge informiert.