Verkauf von bebauten und unbebauten städtischen Grundstücken im Stadtbezirk - Bochum-Süd -
20252692 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.03.2026 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
▶ KI-Zusammenfassung
Erste Liste seit 2021 wegen schwachem Immobilienmarkt
Die letzte Grundstücksliste wurde im Sommer 2021 beschlossen. Seitdem war keine neue Beschlussfassung erforderlich, da aufgrund der schwierigen Marktlage keine neuen Grundstücke baureif wurden. Stark gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten durch die Zinsentwicklung und eine zurückhaltende Nachfrage prägten die vergangenen Jahre am Immobilienmarkt.
Verschiedene Vermarktungsverfahren geplant
Die vorgelegte Liste enthält sowohl bereits früher beschlossene als auch neue Grundstücke. Sie sind nach verschiedenen Vermarktungsverfahren kategorisiert:
Verfahren A: Veröffentlichung nach Kriterienkatalog für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke mit Selbsteinzug
Verfahren B: Höchstgebot-Verfahren für Mehrfamilienhausgrundstücke
Verfahren C: Interessenten- und Investorenaufrufe
Verfahren D: Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung
Verfahren E: Auktionen, Versteigerungen und Maklerbeauftragung
Detaillierte Grundstücksinformationen verfügbar
Neben den Vermarktungsverfahren enthält die Liste Angaben zu zonalen Bodenrichtwerten, Aufwuchs-Kategorien und Versiegelungsgrad. Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung des Gutachterausschusses festgelegt. Für Grundstücke der Verfahren C und D sollen zunächst nur Grundsatzbeschlüsse gefasst werden.
Beratungsverfahren und Zuständigkeiten
Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 22. Januar 2026 vor. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Süd am 10. März 2026. Bei späteren Verkäufen nach den Verfahren A, B oder E ist kein erneuter parlamentarischer Beschluss erforderlich.