Eingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung – Wiederholte Verstöße gegen die Leinenpflicht durch Hundehalter im öffentlichen Raum
20252697 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.01.2026 · Ordnungs- und Veterinäramt
▶ KI-Zusammenfassung
Verwaltung verweist auf bestehende Verfahren
Das Ordnungs- und Veterinäramt erklärt in seiner Stellungnahme, dass grundsätzlich jeder Beschwerde zur Hundehaltung nachgegangen werde. Der Sachverhalt werde geprüft, anschließend könnten Maßnahmen eingeleitet werden – von Belehrungen über Anordnungen bis hin zu Ordnungswidrigkeitenverfahren. Voraussetzung sei jedoch, dass die beschuldigte Person oder der betroffene Hund eindeutig identifiziert werden könne.
Lückenlose Kontrolle nicht möglich
Zur Forderung nach verstärkten Kontrollen teilt die Verwaltung mit, dass der Kommunale Ordnungsdienst im Rahmen seiner personellen Ressourcen in allen Stadtteilen präsent sei und festgestellte Verstöße ahnde. Eine lückenlose Überwachung des gesamten Stadtgebiets sei jedoch nicht realisierbar.
Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 15. Januar 2026 über die Vorlage beraten.