Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
20252698 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 26.02.2026 · Kommunales Integrationszentrum Bochum
▶ KI-Zusammenfassung
Aktualisierung der Gremienbezeichnung erforderlich
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vorgelegt. Ein wesentlicher Grund für die Überarbeitung ist die Anpassung veralteter Bezeichnungen: Die ursprüngliche Geschäftsordnung enthält noch die frühere Bezeichnung "Integrationsrat", die durch den aktuellen Namen ersetzt werden muss.
Rechtsgrundlage und Zielsetzung
Nach § 27 Absatz 7 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW regelt der Ausschuss seine inneren Angelegenheiten durch eine eigene Geschäftsordnung. Die Neufassung soll mehrere Ziele erreichen: Rechtsklarheit schaffen, Einheitlichkeit mit anderen Ausschüssen herstellen und die Effizienz der Gremienarbeit verbessern.
Transparente und rechtssichere Arbeitsweise
Mit der überarbeiteten Geschäftsordnung will die Verwaltung sicherstellen, dass die Arbeitsweise des Ausschusses transparent, rechtssicher und praktikabel gestaltet wird. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss die Änderung in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 beschließt.
Keine finanziellen Auswirkungen
Die Anpassung der Geschäftsordnung hat nach Angaben der Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.