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Anregung gem. § 24 GO NRW - "Sicherstellung der mit der Verabschiedung der Vorlage 20232815 beschlossenen Bürgerbeteiligung bei außenwirkenden Planungsprozessen" - Änderungsantrag der Gruppe "Die Stadtgestalter/Volt -

20252745 · Änderungsantrag · 18.12.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

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KI-Zusammenfassung

Transparenz bei Planungsverfahren gefordert

Dr. Volker Steude von der Fraktion Volt hat einen Änderungsantrag zur Ratssitzung eingereicht, der sich auf eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW bezieht. Der Antrag kritisiert die mangelnde Transparenz bei der Umsetzung der bereits 2023 beschlossenen Vorlage 20232815 zur Bürgerbeteiligung.

Nach Ansicht der Antragsteller ist für Bürgerinnen und Bürger aus den Beschlussvorlagen der Verwaltung regelmäßig nicht erkennbar, ob und in welcher Weise eine Bürgerbeteiligung bei außenwirkenden Planungsprozessen stattfinden soll. Auch im städtischen Bürgerbeteiligungsportal gebe es dazu in der Regel keine Angaben.

Systematische Implementierung in Verwaltungsprozesse

Der vorgelegte Beschlusstext sieht vor, dass die Planung und Umsetzung von Beteiligungsprozessen systematisch in die Verwaltungsprozesse für außenwirkende Planungsprozesse implementiert wird. Zudem soll das Ergebnis zur Planung der Bürgerbeteiligung zur Sicherstellung der Transparenz Bestandteil der entsprechenden Vorlagen werden.

Beschwerde über unvollständige Umsetzung

In der Begründung stellt Steude klar, dass die vorliegende Anregung zunächst eine Beschwerde über die unvollständige Umsetzung der Vorlage 20232815 darstellt. Die Umsetzung entspreche zwar den rechtlichen Vorgaben, aber nicht dem ursprünglich intendierten Sinn und Zweck des Beschlusses.

Durch eine systematische Implementierung soll vermieden werden, dass jeder Fachbereich die Vorgaben unterschiedlich interpretiert und umsetzt. Ziel sei ein einheitliches Verwaltungshandeln bei der Bürgerbeteiligung.

Beratungen

Rat (3. Sitzung)
18.12.2025