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Wildes Plakatieren und § 11 Abs. 6 BOSVO

20252776 · Anfrage · 18.12.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

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KI-Zusammenfassung

Kritik an zunehmendem wilden Plakatieren

Die AfD-Fraktion macht auf ein aus ihrer Sicht zunehmendes Problem aufmerksam: Plakate an Laternenpfählen, Schaltkästen und anderen öffentlichen Einrichtungen, die für Veranstaltungen werben. Besonders kritisch sieht die Fraktion, dass es sich dabei teilweise um Events in städtisch geförderten Räumlichkeiten oder sogar städtisch geförderte Veranstaltungen handelt.

Nach Darstellung der Anfragsteller werden solche Plakate erfahrungsgemäß auch nach Ende der beworbenen Veranstaltungen nicht entfernt und tragen dadurch zu einem "abgerissenen" Stadtbild bei. Als Beleg führt die Fraktion mehrere Fotos an, die alle an einem einzigen Tag in einem Umkreis von 500 Metern um das Rathaus aufgenommen wurden.

Rechtliche Grundlage und konkrete Beispiele

Die Fraktion verweist auf § 11 Absatz 6 der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO), wonach es verboten ist, ohne Erlaubnis auf Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen Plakate, Flugblätter oder sonstiges Werbematerial anzubringen.

Als konkrete Beispiele nennt die Anfrage Plakatierungen für folgende Veranstaltungen:

  • "Punk Times" in der U-Bahn-Station Schauspielhaus

  • "Augn" in der Rotunde Bochum

  • "Kontaktfeld Festival" in der Rotunde Bochum

  • "Markus Kohlstedt" in der Christuskirche Bochum

  • "Circus Antoni" auf dem Festplatz an der Castroper Straße

Umfangreicher Fragenkatalog an die Verwaltung

In neun detaillierten Fragen fordert die AfD-Fraktion Auskunft über die städtische Praxis beim Umgang mit Plakatierungen. Dabei geht es unter anderem um:

  • Die grundsätzliche Erteilung von Erlaubnissen und deren Auflagen

  • Mechanismen zur Sicherstellung der Plakatentfernung nach Veranstaltungsende

  • Kontrollverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren

  • Statistiken zu Bußgeldern und Schadensersatzforderungen im Jahr 2025

  • Die Rolle des städtischen Ordnungsdienstes bei der Überwachung

Forderung nach Konsequenzen für Veranstalter

Besonders kritisch hinterfragt die Fraktion, welche Mechanismen existieren, um Veranstaltern, die öffentliche oder öffentlich geförderte Räumlichkeiten nutzen, die Einhaltung der Auflagen zu verdeutlichen. Sie fordert, dass die Stadt gegebenenfalls Veranstalter für ihre "Erfüllungsgehilfen" in Regress nimmt.

Die Anfrage richtet sich sowohl an den Ausschuss für Kultur und Tourismus als auch an den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit und soll schriftlich beantwortet werden.

Beratungen

Rat (3. Sitzung)
18.12.2025