Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum für das Jahr 2026
20252777 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.02.2026 · Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung
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Gesetzliche Grundlage für den Wirtschaftsplan
Gemäß der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) müssen Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen einen jährlichen Wirtschaftsplan aufstellen. Dieser Plan besteht aus drei Komponenten: dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
Die Verwaltungsvorlage wurde von Dagmar Lemke aus dem Fachbereich Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung unter Leitung von T. Schrodt erstellt.
Beratungsverfahren läuft an
Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe führt am 29. Januar 2026 die Vorberatung durch. Die finale Entscheidung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.
Finanzielle Details in Anlagen enthalten
Der Bericht zum Wirtschaftsplan enthält Erläuterungen zu den geplanten Aufwendungen und Erträgen für das Jahr 2026. Der vollständige Wirtschaftsplan ist der Vorlage als Anlage beigefügt.