Baumentfernung auf dem Grundstück Köpersweg o.Nr.
20252785 · Mitteilung der Verwaltung · 04.03.2026 · Umwelt- und Grünflächenamt
▶ KI-Zusammenfassung
Bauvorhaben erfordert Baumfällung
Auf dem Grundstück am Köpersweg ohne Hausnummer sollen drei Reihenhäuser und zwei Doppelhaushälften mit insgesamt fünf Garagen und fünf Stellplätzen entstehen. Für dieses Bauvorhaben wurde ein Antrag auf Entfernung von vier Bäumen gestellt, die aufgrund ihrer Art und Stammumfänge unter die städtische Baumschutzsatzung fallen.
Die betroffenen Bäume befinden sich direkt im geplanten Baubereich. Eine Umplanung des Vorhabens ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich, sodass die Bäume nicht erhalten werden können.
Ausnahmegenehmigung nach Baumschutzsatzung
Das Umwelt- und Grünflächenamt wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (1) b der Baumschutzsatzung erteilen. Diese Regelung greift, wenn eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung anderenfalls nicht möglich wäre oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden könnte.
Ausgleichszahlung statt Ersatzpflanzung
Normalerweise wären nach der Baumschutzsatzung 16 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern als Ersatz zu pflanzen. Da die Grundstücke nach der geplanten Teilung jedoch nicht die erforderliche Größe aufweisen und dem Bauherrn keine weiteren Grundstücke in der Stadt zur Verfügung stehen, kommt nur eine Ausgleichszahlung in Betracht.
Diese beträgt 1.900 Euro pro Baum, insgesamt also 30.400 Euro für die vier zu fällenden Bäume.
Details zu den betroffenen Bäumen
Entfernt werden müssen:
Eine mehrstämmige Eibe mit Umfängen von 103, 80, 60 und 40 Zentimetern
Eine Lärche mit 215 Zentimetern Stammumfang
Zwei Kirschbäume mit 217 bzw. 170 Zentimetern Stammumfang
Die Angelegenheit wird am 21. Januar 2026 der Bezirksvertretung Ost und am 4. März 2026 dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnisnahme vorgelegt.