Baumentfernung auf dem Grundstück Kornharpener Str. 246
20252787 · Mitteilung der Verwaltung · 04.03.2026 · Umwelt- und Grünflächenamt
▶ KI-Zusammenfassung
Fällung aufgrund baulicher Erfordernisse
Die vier zu entfernenden Bäume - eine Erle, zwei Baumhaseln und ein Ahorn - fallen unter die städtische Baumschutzsatzung. Drei der Bäume stehen im Bereich der geplanten Stellplätze, eine Umplanung ist aufgrund der Geländeausnutzung nicht möglich. Der vierte Baum befindet sich im vorgeschriebenen Anleiterflächenbereich der Feuerwehr.
Rechtliche Grundlage für die Genehmigung
Das Umwelt- und Grünflächenamt ist nach § 6 Absatz 1 Buchstabe b der Baumschutzsatzung verpflichtet, die Fällgenehmigung zu erteilen. Dies gilt, wenn eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung andernfalls nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen möglich wäre.
Umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgesehen
Als Kompensation für die vier gefällten Bäume müssen zehn neue Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern gepflanzt werden. Die Ersatzpflanzungen erfolgen direkt auf dem Baugrundstück. Besonders der große Ahorn mit einem Stammumfang von 305 Zentimetern erfordert sechs Ersatzbäume.
Beratung in den Gremien
Die Mitteilung wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Nord und am 4. März 2026 im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnis genommen.