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Verkehrsberuhigung Am Hangenden

20260041 · Antwort der Verwaltung · 05.03.2026 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung

Verwaltung widerspricht Anwohnerklagen

In ihrer Antwort, die mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei abgestimmt wurde, widerspricht die Verwaltung den Beschwerden der Anwohner. Die Straße sei "polizeilich gänzlich unauffällig" und nicht dafür bekannt, dass verstärkt Geschwindigkeitsverstöße begangen werden. Auch ein Abkürzungsverkehr könne "nicht nachvollzogen werden" und sei der Verwaltung nicht bekannt.

Meiste Maßnahmen nicht umsetzbar

Auf die fünf konkreten Fragen der Grünen reagiert die Verwaltung überwiegend ablehnend:

Einbahnstraßenregelung: Die Straße ist bereits als "unechte" Einbahnstraße beschildert - Zufahrt nur von der Von-der-Recke-Straße, Ausfahrt in beide Richtungen möglich. Eine "echte" Einbahnstraße würde sogar kontraproduktiv wirken, da dann schneller gefahren werden könnte.

Versetztes Parken: Bei einer Straßenbreite von nur 4,50 Metern ist versetztes Parken nicht möglich. Dafür wären mindestens 5,30 Meter erforderlich.

Einbauten mit Bepflanzung: Diese würden andere Probleme bei Straßenreinigung und Unterhaltung verursachen sowie Begegnungsfälle erschweren und das Lärmaufkommen erhöhen.

Verkehrsberuhigter Bereich erfordert bauliche Umgestaltung

Zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs erklärt die Verwaltung, dass dies nicht allein durch Beschilderung möglich sei. Es wäre eine bauliche Umgestaltung des gesamten Straßenraums zu einer Mischverkehrsfläche erforderlich. Nachteilig wäre zudem, dass dann nur noch in gekennzeichneten Bereichen geparkt werden dürfte, wodurch sich die Parksituation verschlechtern würde.

Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird die Antwort in ihrer Sitzung am 5. März 2026 zur Kenntnis nehmen.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (4. Sitzung)
05.03.2026