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Widmung der Straße „Gisela-Piedboeuf-Weg"

20260048 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.03.2026 · Tiefbauamt

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KI-Zusammenfassung: Neue Straße „Gisela-Piedboeuf-Weg' soll als verkehrsberuhigter Bereich gewidmet werden

Entscheidung durch Bezirksvertretung

Am 4. März 2026 wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest über die Widmung der Straße „Gisela-Piedboeuf-Weg" als Gemeindestraße mit der Beschränkung verkehrsberuhigter Bereich abstimmen. Das Tiefbauamt hat dazu eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet.

Erschließung für Anwohner

Die neue Straße liegt in der Gemarkung Linden auf Flur 16, Flurstück 1157, und dient zur Erschließung der Anwohner. Daher soll sie entsprechend den Vorschriften des § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich gewidmet werden. Die Stadt ist bereits Eigentümerin der betroffenen Fläche.

Rechtliche Grundlage

Die Widmung erfolgt auf Basis des § 6 StrWG NRW in Verbindung mit § 37 GO NRW. Ein Lageplan mit der rot markierten zu widmenden Fläche liegt der Vorlage bei.

KI-Zusammenfassung: Neue Straße in Bochum-Südwest: Gisela-Piedboeuf-Weg wird öffentlich gewidmet

Erschließung für Anwohner

Der Gisela-Piedboeuf-Weg in der Gemarkung Linden soll der Erschließung der Anwohner dienen und daher öffentlich werden. Das Tiefbauamt der Stadt Bochum hat eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet, die auf den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes NRW basiert.

Verkehrsberuhigter Bereich geplant

Die neue Gemeindestraße soll mit der besonderen Beschränkung als verkehrsberuhigter Bereich gewidmet werden. Dies bedeutet besondere Verkehrsregeln für den Straßenabschnitt, die auf Sicherheit und Wohnqualität ausgerichtet sind.

Eigentumsrechtliche Voraussetzungen erfüllt

Die zu widmende Fläche befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Bochum und ist in einem beigefügten Lageplan rot dargestellt. Der betroffene Bereich liegt im Flurstück 1157 der Flur 16 in der Gemarkung Linden.

Entscheidung im März

Die finale Entscheidung über die Straßenwidmung liegt bei der Bezirksvertretung Bochum-Südwest, die in ihrer Sitzung am 4. März 2026 über den Vorschlag abstimmen wird.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (4. Sitzung)
04.03.2026