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Verwarnungen und Ordnungsgelder Aufgrund von mitgeführten Hunden sowie Assistenzhunden auf Bochumer Friedhöfe

20260092 · Anfrage · 15.01.2026 · Ordnungs- und Veterinäramt

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KI-Zusammenfassung

Verwirrung nach Ratsbeschluss

Nach dem Ratsbeschluss vom 3. April 2025, künftig Hunde auf städtischen Friedhöfen zu erlauben, herrschte bei vielen Hundehaltern Verwirrung. Viele nahmen fälschlicherweise an, die Regelung gelte sofort - tatsächlich wurde aber zunächst nur die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung zu erarbeiten.

Die bisherige Friedhofssatzung verbietet in § 13 Abs. 1 Nr. 5 das Mitführen aller Tiere außer Blindenhunden. Laut Radio Bochum wurden seit August 2025 zwar weiterhin Kontrollen durchgeführt und Belehrungen ausgesprochen, auf Ordnungsgelder aber "derzeit" verzichtet.

Rechtliche Bedenken bei Assistenzhunden

Die STADTGESTALTER/Volt sehen besonders bei Assistenzhunden rechtliche Probleme. Sie argumentieren, dass § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Menschen mit Assistenzhunden den Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen garantiert. Eine Verweigerung würde gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, da Bundesrecht über kommunales Satzungsrecht stehe.

Fünf konkrete Fragen an die Verwaltung

Die Ratsgruppe will für den Zeitraum seit dem Ratsbeschluss wissen:

  • Wie viele Verwarn- und Bußgelder wurden verhängt und gab es Widersprüche?

  • Wie oft wurden Belehrungen erteilt?

  • Wie sah die Praxis in den letzten fünf Jahren aus?

Zusätzlich fragen sie, ob Assistenzhunde bereits jetzt legal mitgeführt werden dürfen und wie darüber informiert wird.

Neue Satzung erst in neuer Wahlperiode

Die Verwaltung hatte im September 2025 mitgeteilt, dass die Änderungssatzung erst in der neuen Wahlperiode eingebracht wird. Die Anfrage soll in der ersten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar 2026 behandelt werden.

Beratungen

Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (1. Sitzung)
15.01.2026