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Mutmaßlich illegale Verklappung von Böden auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Amalia

20260098 · Antwort der Verwaltung · 19.03.2026 · Umwelt- und Grünflächenamt

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KI-Zusammenfassung: Stadt weist Vorwürfe illegaler Bodenverklappung an Zeche Amalia zurück

Hintergrund der Anfrage

Die Grünen-Fraktion hatte sich auf eine Vorlage der Landesregierung im Rechtsausschuss des Landtages NRW bezogen, in der das Gelände der ehemaligen Zeche Amalia als Standort gegenwärtiger Ermittlungen wegen mutmaßlich illegal verklappter Böden genannt wird. Auf dem Areal soll in Kürze ein Golfplatz fertiggestellt werden.

Verwaltung: Regelmäßige Kontrollen ohne Beanstandungen

Das Umwelt- und Grünflächenamt teilte mit, dass die Untere Bodenschutzbehörde bereits seit Beginn der Baumaßnahme regelmäßig im Rahmen von Baubesprechungen und spontanen Kontrollen die angelieferten Böden überprüfe. Zusätzlich führe der Bauherr gemäß den Baugenehmigungen eine Qualitätskontrolle durch, die von einem Fachgutachter sowie der Behörde kontrolliert werde.

"Da der Verwaltung zurzeit keine Hinweise zu Ablagerungen verunreinigter Böden vorliegen, sind keine Ermittlungen veranlasst worden", heißt es in der Antwort von Tim Bichbäumer vom Umwelt- und Grünflächenamt.

Böden halten Vorsorgewerte ein

Auf die Frage nach möglicherweise verklappten Deponieklassen erklärte die Verwaltung, es seien keine "verklappten" Materialien bekannt. Die angelieferten Böden hielten die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung ein.

Keine Grundwassergefährdung erwartet

Bezüglich einer möglichen Grundwasserbeeinflussung stellte die Verwaltung klar, dass sich die in der Landesvorlage thematisierten Standorte auf Flächen unter Bergaufsicht bezögen - etwa Tagebaue oder ehemalige Tagebaue, wo Verfüllungen grundwassernah durchgeführt wurden.

Das Gelände der Zeche Amalia gehöre nicht zu dieser Flächenkategorie. "Unabhängig davon, welche Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche durchgeführt werden, ist eine Beeinflussung des Grundwassers aufgrund der mächtigen Überdeckung hier nicht abzuleiten", so die Verwaltung.

Direct-Push Sondierungen nicht geplant

Eine Überprüfung mittels Direct-Push Sondierungen sei daher nicht veranlasst. Die Verwaltung bestätigte zwar, dass laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bekannt seien, über Ergebnisse sei jedoch nichts bekannt.

Die Antwort wird dem Rat zur Kenntnisnahme in seiner Sitzung am 19. März 2026 vorgelegt.

KI-Zusammenfassung: Stadt sieht keine Hinweise auf illegale Bodenverklappung an der Zeche Amalia

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bekannt

Die Verwaltung bestätigt, dass ihr laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bekannt sind. Über konkrete Ergebnisse dieser Ermittlungen liegen jedoch keine Informationen vor. Die Stadt selbst hat keine eigenen Ermittlungen eingeleitet.

Regelmäßige Kontrollen durch Bodenschutzbehörde

Die Untere Bodenschutzbehörde (UBB) der Stadt nimmt seit Beginn der Baumaßnahme regelmäßig Kontrollen vor. Dies geschieht sowohl im Rahmen von Baubesprechungen als auch durch spontane Kontrollen der angelieferten Böden. Zusätzlich führt der Bauherr gemäß den Baugenehmigungen eine Qualitätskontrolle durch, die von einem Fachgutachter sowie der UBB überwacht wird.

Keine verklappten Materialien festgestellt

Auf die Frage nach möglichen Deponieklassen stellt die Verwaltung klar, dass ihr keine "verklappten" Materialien bekannt sind. Die angelieferten Böden halten die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung ein.

Grundwasserbeeinflussung ausgeschlossen

Die Zeche Amalia gehört nicht zu den in der Landtagsvorlage thematisierten Standorten, bei denen eine Grundwasserbeeinflussung nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Standorte betreffen Flächen unter Bergaufsicht wie Tagebaue, wo Verfüllungen grundwassernah durchgeführt wurden. Am Standort Zeche Amalia ist eine Beeinflussung des Grundwassers aufgrund der mächtigen Überdeckung nicht abzuleiten.

Keine Direct-Push Sondierungen geplant

Direct-Push Sondierungen zur weiteren Überprüfung des Sachverhalts sind nicht vorgesehen. Die Verwaltung sieht hierfür keine Veranlassung, da der Standort nicht zu der problematischen Flächenkategorie gehört.

Die Anfrage der Grünen-Fraktion bezog sich auf eine aktuelle Vorlage der Landesregierung im Rechtsausschuss des Landtages NRW, in der das Gelände als Standort gegenwärtiger Ermittlungen genannt wird. Auf dem Areal soll in Kürze ein Golfplatz fertiggestellt werden.

Beratungen

Rat (5. Sitzung)
19.03.2026