Abschaffung der Hundesteuer in Bochum
20260099 · Antrag · 05.02.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
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Hohe Steuer ohne Lenkungswirkung
Die AfD-Fraktion unter stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden Maik Klaus bezeichnet die Hundesteuer als "historisch gewachsene Bagatellsteuer", deren Rechtfertigung unter heutigen Bedingungen nicht mehr gegeben sei. Zum Vergleich hätten bereits zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Hundesteuer vollständig abgeschafft oder auf ein deutlich niedrigeres Niveau gesenkt.
Verwaltungskosten schmälern Nettoertrag
Nach Angaben der Verwaltung belaufen sich die jährlichen Einnahmen aus der Hundesteuer auf 2,9 bis 3,2 Millionen Euro (2020-2025). Demgegenüber stehen laut Antrag erhebliche Verwaltungskosten von zuletzt rund 277.000 Euro im Jahr 2025, die seit 2020 kontinuierlich von 225.500 Euro angestiegen sind. Diese Kosten entstehen für Erhebung, Veranlagung, Bearbeitung von Ermäßigungen und Befreiungen sowie Kontroll- und Vollzugsmaßnahmen.
Soziale Schieflage kritisiert
Die AfD sieht in der Hundesteuer eine "ausgeprägte soziale Schieflage", da ein erheblicher Anteil der Fälle mit Ermäßigungen oder Befreiungen verbunden sei - insbesondere bei Beziehern von SGB II- und SGB XII-Leistungen. Die Steuer belaste damit überproportional Haushalte mit geringer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Keine Zweckbindung vorhanden
Eine Zweckbindung der Hundesteuer bestehe nicht, argumentiert die Fraktion weiter. Die kommunalen Ausgaben für hundebezogene Infrastruktur wie Hundewiesen oder Hundekotbeutelspender bewegten sich auf sehr niedrigem Niveau und stünden in keinem Zusammenhang zur Höhe der Steuer. Bei rund 18.600 gemeldeten Hunden in Bochum (Stand Oktober 2025) würde die Abschaffung eine spürbare Entlastung für viele Haushalte bedeuten.
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