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Einrichtung eines 24 Stunden-Notfallpools für Dolmetscher für Einsätze von Polizei und Rettungskräften

20260102 · Antwort der Verwaltung · 05.02.2026 · Gesundheitsamt

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KI-Zusammenfassung

Nur vier Gebärdendolmetscher verfügbar

Laut Verwaltung sind über den Berufsverband der GebärdendolmetscherInnen NRW derzeit vier akkreditierte Gebärdendolmetscher in der Stadt gelistet. Eine 24/7-Bereitschaft sei der Verwaltung nicht bekannt, in der Regel würden nur die üblichen Bürozeiten abgedeckt. Reaktions- und Bereitschaftszeiten seien nicht hinterlegt.

Interkommunale Kooperation nötig

Die Verwaltung schätzt, dass ein 24-Stunden-Notdienst nur in interkommunaler Kooperation mit den angrenzenden Städten realisierbar wäre, um einen ausreichenden Mitarbeiterpool einzubinden. Verschiedene Sprachen oder Gebärdensprachsysteme wären aber auch dadurch nicht vollständig abgedeckt.

Mindestens 78.492 Euro jährliche Kosten

Für eine werktägliche Rufbereitschaft von 16 Stunden und eine 24-Stunden-Rufbereitschaft an Wochenenden und Feiertagen kalkuliert die Verwaltung mit mindestens 78.492 Euro pro Jahr. Grundlage ist der Dolmetschersatz von 93 Euro je Stunde nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, wobei Rufbereitschaftsstunden mit 12,5 Prozent vergütet werden. Hinzu kämen noch bürokratischer Aufwand und die Problematik unterschiedlicher Kostenträger (Land, Kommune).

Video-Dolmetschen als Alternative

Bei Lautsprachen hat die Verwaltung positive Erfahrungen mit 24/7-verfügbaren Video-Dolmetschern gemacht. Eine Markterkundung habe aber keine vergleichbaren Angebote für Gebärdensprachen ergeben. Auch KI-Systeme stünden derzeit noch nicht zur Verfügung. Für den Rettungsdienst wären solche Systeme theoretisch nutzbar, für die technische Ausstattung der Polizei sei die Stadt jedoch nicht zuständig.

Zeitnahe Umsetzung unwahrscheinlich

Da für den Aufbau eines Pools viele unterschiedliche Akteure wie das Innenministerium, Nachbarkommunen und der Berufsverband zusammengebracht werden müssten, rechnet die Verwaltung nicht mit einer zeitnahen Umsetzbarkeit. Zu Einsatzrichtlinien der Polizei könne das Gesundheitsamt keine Auskunft geben.

Beratungen

Rat (4. Sitzung)
05.02.2026